Es ist nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Urhebers oder dessen Rechtsvertreters (Verlag) aufzuführen oder auf irgendeine Weise zu vervielfältigen.
Dieses Gesetz gilt sowohl für interne Aufführungen in Kirchen als auch für Aufführungen, die nur aus einem Teil dieses Werkes bestehen.
- Musicals sind GROSSES RECHT und werden nicht über die GEMA verwaltet, sind also auch nicht in den Pauschalverträgen mit der Gema abgedeckt.
Erwerb des Aufführungsrechts beim Adonia-Verlag:
- Bei Bezug von mindestens 15 Exemplaren des Text- und Liederhefts ist das Aufführungsrecht für alle Aufführungen dieses Adonia-Musicals in einem Jahr erworben. Wird das Musical in einem späteren Jahr wieder aufgeführt, muss das Aufführungsrecht erneut erworben werden.
- Wer die Text- und Liederhefte nicht verwenden kann, kann das Aufführungsrecht durch Bezahlung von 40€ (Stand 2023) erwerben (bei Minimusicals 35.-- „Das Flötenmädchen“ / „Die Mäuse von Nazareth“ / „Simeon“).
- Werden nur einzelne Lieder aus einem Werk verwendet und in ein anderes Theater eingebaut, beträgt das Aufführungsrecht 5€ pro Lied.
Das Aufführungsrecht kann nicht durch den Kauf von CDs oder anderem Notenmaterial außer Liederheften abgedeckt werden.